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Reisebedingungen:
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff BGB und
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter (Tilman
Touristic GmbH) und dem Kunden (Ihnen). Sie sind auf der Grundlage des
DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB
erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.
1.
Anmeldung u. Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über Ihre
Buchungsstelle. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann
wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte
Erklärung übernommen haben.
2.
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung
eines Sicherungsscheines im Sinne von §551 k Abs.3 BGB erfolgen.
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 500 € an. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag des Reisepreises
muss bis 40 Tage vor Reisebeginn auf dem genannten Konto unserer Firma
eingegangen sein. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig.
3.
Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reise- und
Leistungsbeschreibung des Programms.
4.
Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungs-Änderungen oder -abweichungen
unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen einen kostenlosen Rücktritt von
der Reise anbieten.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen
in der Weise zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Dies gilt auch für eine
Umkalkulation der Festkosten pro Person bei nicht erreichter
Mindestteilnehmerzahl.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Höhe
des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
5.2. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch
einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir
können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie
mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.3. Schriftform Rücktritts- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem
Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Falle schriftlich
erfolgen.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die
Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie
erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, das die uns im Falle einer Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn,
wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 30 € erstattet.
8.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurück befördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns zur Hälfte zu
tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9.
Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben
erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel-
oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren
Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen
beigefügt sind, d) die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der
mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich
darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf
Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für
Leistungsstörungen in Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse,
Konzerte, Sport- Theater-Veranstaltungen, Ausflüge) und die
ebenfalls in der Reiseausschreibung ausschließlich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu
halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (unsere
Reiseleitung, Hotelleitung etc.). Sofern die Reiseunterlagen keinen
Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich
bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter der am Ende
dieser Reisebedingungen unter Veranstalter ersichtlichen Telefonnummer
zu den üblichen Geschäftszeiten, oder schicken Sie uns ein
Telegramm oder Telefax.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
verantworten haben.
11.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir
die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation
bedingt sind.
12.
Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für
einen dem Reisenden entstandenen Schaden alleine wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung
sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch
grobfahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden
auf 75.000 €.-, bei Sachschäden auf 4.000 €.- beschränkt.
Liegt der Reisepreis über 1.000 €, ist die Haftung auf die
dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so
regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13.Ausschluß
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die
Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu diesem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
14.
Versicherungen
14.1. Insolvenzschutz-Versicherung
Über die Anzahlung (vgl. Ziff. 2) hinaus sind wir nur dann
berechtigt, von Ihnen Zahlungen des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge
von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die
Rückreise erstattet werden (§651 k BGB). Dementsprechend
haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der
Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch
gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens bei der
Zahlung des Reisepreises mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen
Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der
Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen
Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten,
wenn Sie aus wichtigem Grund (Krankheit, Todesfall, auch im Bereich
naher Angehöriger) von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso
werden bei dadurch bedingter vorzeitiger oder späterer
Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet.
Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Rat & Tat Paketes.
Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe
bei Unfall und Krankheit.
15.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten
Veranstalters.
16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17.Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung
Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18.
Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1) Alle Angaben pro Person
18.1. Flug-Pauschal-Reisen
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises, ab 29. bis 22 Tage
30 %, ab 21 - 9 Tage 60 %, ab 8 Tage 80 %, ab 4 Tage vor Reisebeginn
bis Reisetag 100 %.
Bei Buchung von Leistungen aus unserem Safari-Programm (Namibia,
Südafrika, Tansania Game Reserves, Lodges und
Individual-und-Gruppen-Sonderarrangements) ab 90 Tage vor Reisebeginn
bei 15 %, ab 60-46 Tage vor Reisebeginn bei 25 %, ab 45-32 Tage vor
Reisebeginn bei 30 %, ab 31-21 Tage vor Reisebeginn bei 50 %, ab 20
Tage vor Reisebeginn bis 15 Tage vor Reisebeginn bei 80 %, ab 13 Tage
bis Reisebeginn bei 100 % der Zielgebiets-Leistungen, zuzüglich
der entsprechenden Flugstornokosten.
Individuell zusammengestellte Selbstfahr-Reisen:
Bei individuell, - nach Kundenwunsch - zusammengestellten
Selbstfahr-Reisen im südlichen Afrika, gelten die jeweiligen
Stornobedingungen der einzelnen Hotels und Lodges.
Diese liegen - durchschnittlich je Lodge
ab Buchung bis 61 Tage vor Reisebeginn bei 20 %,
ab 60-46 Tage vor Reisebeginn bei 25 %,
ab 45-32 Tage vor Reisebeginn bei 30 %,
ab 31-21 Tage vor Reisebeginn bei 50 %,
ab 20 Tage vor Reisebeginn bis 15 Tage vor Reisebeginn bei 80 %,
ab 13 Tage bis Reisebeginn bei 100 %,
sowie eine Bearbeitungsgebühr von 150 € für bereits für
den Kunden individuell erbrachte Leistungen: Logbuch-Erstellung,
individuelle PC-Erstellung von Detail-Karten-Material etc.
( über Feiertags-Termine wie Weihnachten, Neujahr, Ostern liegen
die Storno-Kosten bei manchen Lodges schon ab 20 Tage vor Reisebeginn
bei 100 %.) Hinzu kommen noch die entsprechenden
Mietwagen-Stornokosten, sowie die Flugstornokosten, abhängig von
gebuchter Fluggesellschaft, Buchungsklasse mit entsprechenden
Buchungsbedingungen.
Reiseveranstalter:
Tilman Touristic GmbH, Albrecht Dürer Str.190, 97204 Höchberg
. Tel. 0931-4042831 oder:
Reisebüro Tilman , Hauptstr.4, 97199 Ochsenfurt. Tel 09331-87400
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