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Reisebedingungen:

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reiseveranstalter (Tilman Touristic GmbH) und dem Kunden (Ihnen). Sie sind auf der Grundlage des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

1. Anmeldung u. Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über Ihre Buchungsstelle. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen haben.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von §551 k Abs.3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 500 € an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag des Reisepreises muss bis 40 Tage vor Reisebeginn auf dem genannten Konto unserer Firma eingegangen sein. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reise- und Leistungsbeschreibung des Programms.

4. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungs-Änderungen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen einen kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen in der Weise zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Dies gilt auch für eine Umkalkulation der Festkosten pro Person bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
5.2. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.3. Schriftform Rücktritts- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Falle schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, das die uns im Falle einer Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 30 € erstattet.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Konzerte, Sport- Theater-Veranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausschließlich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (unsere Reiseleitung, Hotelleitung etc.). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter Veranstalter ersichtlichen Telefonnummer zu den üblichen Geschäftszeiten, oder schicken Sie uns ein Telegramm oder Telefax.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu verantworten haben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf 75.000 €.-, bei Sachschäden auf 4.000 €.- beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1.000 €, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13.Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu diesem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14. Versicherungen
14.1. Insolvenzschutz-Versicherung
Über die Anzahlung (vgl. Ziff. 2) hinaus sind wir nur dann berechtigt, von Ihnen Zahlungen des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens bei der Zahlung des Reisepreises mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund (Krankheit, Todesfall, auch im Bereich naher Angehöriger) von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei dadurch bedingter vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Rat & Tat Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17.Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1) Alle Angaben pro Person
18.1. Flug-Pauschal-Reisen
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises, ab 29. bis 22 Tage 30 %, ab 21 - 9 Tage 60 %, ab 8 Tage 80 %, ab 4 Tage vor Reisebeginn bis Reisetag 100 %.
Bei Buchung von Leistungen aus unserem Safari-Programm (Namibia, Südafrika, Tansania Game Reserves, Lodges und Individual-und-Gruppen-Sonderarrangements) ab 90 Tage vor Reisebeginn bei 15 %, ab 60-46 Tage vor Reisebeginn bei 25 %, ab 45-32 Tage vor Reisebeginn bei 30 %, ab 31-21 Tage vor Reisebeginn bei 50 %, ab 20 Tage vor Reisebeginn bis 15 Tage vor Reisebeginn bei 80 %, ab 13 Tage bis Reisebeginn bei 100 % der Zielgebiets-Leistungen, zuzüglich der entsprechenden Flugstornokosten.
Individuell zusammengestellte Selbstfahr-Reisen:
Bei individuell, - nach Kundenwunsch - zusammengestellten Selbstfahr-Reisen im südlichen Afrika, gelten die jeweiligen Stornobedingungen der einzelnen Hotels und Lodges.
Diese liegen - durchschnittlich je Lodge
ab Buchung bis 61 Tage vor Reisebeginn bei 20 %,
ab 60-46 Tage vor Reisebeginn bei 25 %,
ab 45-32 Tage vor Reisebeginn bei 30 %,
ab 31-21 Tage vor Reisebeginn bei 50 %,
ab 20 Tage vor Reisebeginn bis 15 Tage vor Reisebeginn bei 80 %,
ab 13 Tage bis Reisebeginn bei 100 %,
sowie eine Bearbeitungsgebühr von 150 € für bereits für den Kunden individuell erbrachte Leistungen: Logbuch-Erstellung, individuelle PC-Erstellung von Detail-Karten-Material etc.
( über Feiertags-Termine wie Weihnachten, Neujahr, Ostern liegen die Storno-Kosten bei manchen Lodges schon ab 20 Tage vor Reisebeginn bei 100 %.) Hinzu kommen noch die entsprechenden Mietwagen-Stornokosten, sowie die Flugstornokosten, abhängig von gebuchter Fluggesellschaft, Buchungsklasse mit entsprechenden Buchungsbedingungen.

Reiseveranstalter:
Tilman Touristic GmbH, Albrecht Dürer Str.190, 97204 Höchberg . Tel. 0931-4042831 oder:
Reisebüro Tilman , Hauptstr.4, 97199 Ochsenfurt. Tel 09331-87400